Hier finden sie antworten auf häufig gestellte fragen
Füllen Sie „Formular A“ aus senden Sie es per E-Mail an verbali.ppl@pec.it
Füllen Sie „Formular A“ aus und senden Sie es per E-Mail an verbali.ppl@pec.it, indem Sie eine Kopie des Diebstahlsberichts und / oder des Entdeckungsberichts beifügen und / oder die Registrierung des Besitzverlustes.
Füllen Sie das „Formular A2“ aus senden Sie es per E-Mail an verbali.ppl@pec.it indem Sie eine Kopie des Verkaufvertrags
(eine Verkaufsvollmacht reicht nicht aus).
Füllen Sie das „Formular B“ aus und senden Sie es innerhalb von 60 Tagen nach Benachrichtigung über den Bewertungsbericht per E-Mail an verbali.ppl@pec.it.
Innerhalb von 60 Tagen nach Übermittlung des Bewertungsberichts an den Präfekten von Lucca per Einschreiben mit Rückschein an die örtliche auf der Piazza Napoleone, 5, 55100 Lucca (LU), oder senden Sie es per E-Mail an verbali.ppl@pec.it.
Der Einspruch ist innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids persönlich direkt bei dem örtlich zuständigen Friedensrichter einzureichen, oder per Einschreiben mit Rückschein im Sinne des Art. 7 der Gesetzesverordnung 150/11 zu senden.
„Formular D“ ausfüllen, unterschreiben Sie es und senden:
per E-Mail an verbali.ppl@pec.it
N.B.: Bitte geben Sie bei dringenden Kontakten immer eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse an.
Nein. Wenn der Antrag auf Zurückstellung akzeptiert wird, wird die 30% ige Reduktion der Sanktion nicht angewendet.